FaellSchnittarbeiten

Erste Eichhörnchen-Babies bereits im Februar – Bitte um besondere Rücksicht bei Fäll- 
und Schnittarbeiten!

Noch bevor im März die Brutzeit vieler Vogelarten beginnt, sind bereits die ersten Jungtiere des Eurasisches Eichhörnchen zur Welt gekommen. Damit hat die Aufzuchtzeit der Eichhörnchen in diesem Jahr (2026) besonders früh begonnen.

Wir bitten daher ab sofort um erhöhte Aufmerksamkeit und besondere Sorgfalt bei:

- Baumfällungen

- Rodungsarbeiten

- Heckenschnitten

- Fassadenarbeiten mit Bewuchs

- Arbeiten in Gärten, Parks und auf Grundstücken mit Baumbestand

- Kobel in Bäumen und an Fassaden

 

Eichhörnchen bauen ihre Nester (Kobel) nicht nur in Baumkronen, sondern mitunter auch in dichten Hecken, Efeubewuchs oder an Gebäudefassaden. Vor Beginn von Fäll- oder Schnitt-maßnahmen sind Bäume und Sträucher sorgfältig in allen Ebenen auf Kobel zu kontrollieren.

Wird ein Kobel festgestellt – insbesondere wenn er belegt ist (mit Jungtieren oder Muttertier) – sind Fällungen oder Rodungen ausdrücklich nicht zulässig!

 

Gesetzlicher Schutz

Eichhörnchen unterliegen bundesweit dem besonderen Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz. 

 

Das bedeutet:

- Es ist verboten, die Tiere zu stören

- Es ist verboten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören

- Zuwiderhandlungen können ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen


Vorgehen bei Feststellung eines Kobels

Wenn Sie vor geplanten Arbeiten einen Kobel entdecken:

1. Unterbrechen Sie die Maßnahme

2. Informieren Sie die zuständige Untere Naturschutzbehörde

3. oder wenden Sie sich direkt an uns – wir beraten Sie gern zum weiteren Vorgehen

 

Bitte beauftragen Sie auch Baumfäller, Garten- und Landschaftsbauer ausdrücklich mit einer vorherigen sorgfältigen Kontrolle der Bäume.


Der Schutz der Tiere und ihrer Lebensstätten hat Vorrang!

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